Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Inline Internet Online Dienste GmbH

– nachfolgend INLINE genannt –

Stand: 10.7.2017
1. Geltung der Bedingungen

1. INLINE erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Zustandekommen des Vertrages

1. Durch Unterzeichnung des Vertrages unterbreitet der Kunde gegenüber INLINE ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Er ist an sein Angebot für die Dauer von 3 Wochen nach Eingang des Vertrages bei INLINE gebunden.

2. Der Vertag kommt zustande, wenn INLINE die Annahme des Antrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.

3. Angebote von INLINE sind stets freibleibend und unverbindlich. INLINE kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
3. Kündigung

1. Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Vertragsmonates ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote (insb. Angebote mit jährlicher Zahlungsweise) können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Pflichten von INLINE/ Leistungsumfang

1. INLINE bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Hauptvertrag.

2. Soweit INLINE entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderung- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

3. INLINE ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, die INLINE – Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,

a) INLINE unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;

b) Die Zugriffsmöglichkeiten auf die INLINE – Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt

1. die Leistungen anderer Teilnehmer der INLINE – Dienste unberechtigt zu nutzen,

* nicht im Vertrag zwischen INLINE und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,
* Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der INLINE – Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern,
* einzelne Anwendungen lizenzierter Anwendungssoftware über die INLINE – Dienste unberechtigt zu verbreiten,
* Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,
* strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von INLINE zu verbreiten oder zugänglich zumachen,
* Dies gilt insbesondere für pornographische, verherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen,
* sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.
* Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde INLINE entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.

c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am INLINE-Netz einschlägig sein sollten;

d) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;

e) INLINE erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;

f) nach Abgabe einer Störungsmeldung INLINE die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.

2. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 Lit. b) und c) genannten Pflichten, ist INLINE sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. g) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.

4. In den Fällen des Absatzes 1 Lit. c) ist INLINE neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sperren.

5. Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server des Providers überträgt, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten.

Diese Datensicherung beinhaltet grundsätzlich neben möglichen anderen Datenquellen in jedem Fall alle Dateien, die der Kunde selbst im Rahmen der bei INLINE genutzen Dienste hochgeladen hat, alle Datenbanken bzw. Datenbankinhalte der im Rahmen der bei INLINE genutzen Dienste eigens angelegten Datenbanken, sowie Inhalte eigener Mailpostfächer, die auf den Servern von INLINE abgelegt sind.

Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server des Providers hochladen und Konfigurationen wiederherstellen.

6. Nutzung durch Dritte

1. Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der INLINE – Dienste durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht INLINE gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.

2. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von INLINE erfolgt ist, ohne dass? er diese zu vertreten hat.
7. Zahlungsbedingungen

1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt INLINE dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.

2. Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

3. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt INLINE sind vom Kunden zu tragen. Insofern bei einem Anschluss auf der INLINE – Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung

1. Gegen die Ansprüche von INLINE kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

2. Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von INLINE nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

3. Dauert eine Störung der INLINE – Leistungen, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die Dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die INLINE – Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und

b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

4. Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von INLINE liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gem. 10 der AGB.
9. Zahlungsverzug

1. Bei Zahlungsverzug ist INLINE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls INLINE in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist INLINE berechtigt, diesen geltend zu machen.

2. INLINE kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere den Abruf der Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, INLINE den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgender Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.

3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt INLINE vorbehalten.
10. Verfügbarkeit der Dienste

INLINE bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. INLINE wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
11. Geheimhaltung /Datenschutz

1. Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass INLINE personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

2. Soweit sich INLINE Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist INLINE berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offen zulegen. Dazu ist INLINE im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von INLINE sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.

3. INLINE erklärt, dass Ihre Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und INLINE die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
12. Haftung und Haftungsbeschränkungen

1. Schadensersatzansprüche außerhalb der Mängelgewährleistung sind sowohl gegenüber INLINE wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen / Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, Schäden aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

2. INLINE haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

3. Sofern nicht andere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Kunden, die Vollkaufleute sind, bei Schäden, die

a) durch die Inanspruchnahme von INLINE – Diensten,

b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch INLINE,

c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch INLINE,

d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten von INLINE oder

e) deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch INLINE nicht erfolgt ist,

der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die INLINE oder Dritte, durch die missbräuchlich oder rechtswidrige Verwendung der INLINE – Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

5. INLINE haftet nicht für Schaden, die dadurch entstehen, dass in Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzungen, höherer Gewalt oder in Folge von Arbeitskämpfen die INLINE-Leistungen unterbleiben.

6. INLINE ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet Datensicherungen vorzunehmen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang nochmals auf seine Pflicht zur Datensicherung gemäß Punkt 5.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.

13. E-Mailfilter

1. Die von INLINE angebotene E-Mailfilter führen dazu, dass E-Mails nach Massgabe des von INLINE beauftragten Dienstleisters oder nach technischen Einstellungen eingekaufter Produkte auf eigener Infrastruktur möglicherweise abgelehnt oder zurückgehalten werden.

2. Falls Im Angebot für E-Mailfilter E-Mails zurückgehalten werden, werden von INLINE Schnittstellen bereitgestellt, mit dem der Kunde zurückgehaltene E-Mails überprüfen und bei Bedarf freischalten kann.

3. Der Kunde ist verpflichtet alle zurückgehaltenen E-Mails regelmässig zu prüfen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Pflicht der Kenntnissnahme von EMails schliesst die regelmässige Prüfung der zurückgehaltenen E-Mails explizit ein.

14. E-Mailarchivierungen

1. Die von INLINE angebotene E-Mailarchivierung findet auf den Servern von INLINE statt oder auf den Servern des für die E-Mailarchivierung beauftragten Dienstleisters.

2. Haftung und Schadensansprüche als Folge von Ausfällen, Datenverlusten, Datenmanipulation und Datendiebstahl beim beauftragten Dienst­lei­ster ist ausgeschlossen.

15. SSL-Zertifikate mit Let’s Encrypt

1. Die Nutzung der Software LiveConfig zur Erstellung von SSL-Zertifikaten ist kostenfrei – sofern die Nutzung im gebuchten Dienst verfügbar ist – und kann vom Nutzer nach eigenem Ermessen verwendet werden.

2. Persönliche Beratung oder Unterstützung zu Let’s Enrypt oder zur Benutzung der LiveConfig-Software zu Let’s Encrypt per Telefon, E-Mail oder in Schriftform, ebenso wie die Einrichtung von Let’s Encrypt auf dem Webserver des Kunden falls erforderlich, wird nach Aufwand zum regulären Stundensatz von INLINE je angefangene 15 Minuten berechnet.

3. INLINE behält sich vor im Falle von Betriebsstörungen, Änderungen der Nutzungsbedingungen des Anbieters von Let’s Encrypt oder aus anderen Gründen die Bereitstellung von Let’s Encrypt-Zertifikaten ein­zu­stel­len.

4. Sollte eine Einstellung des Dienstes erfolgen, informiert INLINE alle Kunden nach Möglichkeit mit einer Vor­lauf­zeit von 30 Tagen über dieses Ereignis.

5. Die Erbringung der Leistung kostenfreie Let’sEncrypt Zertifikate für den Kunden zu liefern und zu verlängern ist eine freiwillige Zusatzleistung von INLINE. Ein An­spruch auf Erfüllung besteht hier nicht.

6. Zeit, die für Störungsbehebung, Konfigurations­unter­stützung oder Anpassung der Let’s Encrypt-Umgebung aufgewendet wird, kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

7. Eine Haftung, die sich Schäden, resultierend aus einer fehlerhaften Bereitstellung der Zertifikate ergibt ist ausgeschlossen.

16. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von INLINE in 76133 Karlsruhe, Bundesrepublik Deutschland.

2. Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.

3. Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von INLINE als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. INLINE ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.